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Stellenausschreibung: Steuerfachangestellte m/w/d, Bilanzbuchhalter m/w/d, Steuerfachwirt m/w/d in Vollzeit /o. Teilzeit ab sofort in Schifferstadt gesucht

 

Tätigkeitsbeschreibung:

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Voraussetzungen:

Ausbildung als Steuerfachangestellte(r) sowie Kenntnisse mit DATEV

Das erwartet Sie:

Ein attraktives Gehalt, 30 Tage Urlaub, bezahlte Fortbildungen, flexible Arbeitszeiten, ein moderner Arbeitsplatz und eine super Arbeitsatmosphäre

 

Wenn Sie Interesse haben, bewerben sich Sie bitte per Email oder Post.

Werden auch Sie Teil meines Teams 😊 Ich freue mich von Ihnen zu hören.


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Recht / Zivilrecht 
Donnerstag, 25.07.2024

Keine Vergleichbarkeit von Mietwohnung und Vergleichswohnung bei Flächenabweichung von 33 % - Mieterhöhungsverlangen unwirksam

Wenn für ein Mieterhöhungsverlangen auf eine Vergleichswohnung verwiesen wird, muss diese mit der Mietwohnung vergleichbar sein. Dies ist nicht der Fall, wenn eine Flächenabweichung von 33 % vorliegt. So entschied das Amtsgericht Bad Salzungen (Az. 1 C 119/22).

Ein Vermieter verlangte eine Mieterhöhung und verwies zur Begründung auf eine Vergleichswohnung. Diese wich aber von der Fläche her um 33 % von der Mietwohnung ab. Der Mieter weigerte sich daher, der Mieterhöhung zuzustimmen. Der Vermieter erhob daraufhin Klage.

Das Gericht gab jedoch dem Mieter Recht. Dem Vermieter stehe kein Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung zu, da das Mieterhöhungsverlangen unwirksam sei. Bei einer Flächenabweichung von 33 % liege keine Vergleichbarkeit der Mietwohnung mit der Vergleichswohnung vor.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.