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Stellenausschreibung: Steuerfachangestellte m/w/d, Bilanzbuchhalter m/w/d, Steuerfachwirt m/w/d in Vollzeit /o. Teilzeit ab sofort in Schifferstadt gesucht

 

Tätigkeitsbeschreibung:

Wir suchen SIE….wenn Sie Spaß am Umgang mit Menschen haben, sich stets weiterbilden möchten und in einer aufstrebenden Steuerkanzlei etwas bewegen möchten, sind Sie bei uns genau richtig. Wir bieten Ihnen einen modernen und sicheren Arbeitsplatz, die Möglichkeit sich frei zu entfalten und Verantwortung zu übernehmen. Wir arbeiten mit modernster EDV, sind digital aufgestellt und beraten unsere Mandanten mit Herz und Verstand.

Voraussetzungen:

Ausbildung als Steuerfachangestellte(r) sowie Kenntnisse mit DATEV

Das erwartet Sie:

Ein attraktives Gehalt, 30 Tage Urlaub, bezahlte Fortbildungen, flexible Arbeitszeiten, ein moderner Arbeitsplatz und eine super Arbeitsatmosphäre, sportliche Aktivitäten am Arbeitsplatz sowie 2 tolle Betriebsausflüge pro Jahr

 

Wenn Sie Interesse haben, bewerben sich Sie bitte per Email oder Post.

Werden auch Sie Teil meines Teams 😊 Ich freue mich von Ihnen zu hören.


WIR SUCHEN AUSZUBILDENDE FÜR DAS JAHR 2024 / 2025








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Steuern / Einkommensteuer 
Donnerstag, 24.10.2024

Erwerb von zwei gegenläufigen Wandelschuldverschreibungen steuerneutraler Vorgang?

Der Kläger erwarb zwei gegenläufige Wandelschuldverschreibungen, wovon er eine mit Verlust an eine von ihm beherrschte GmbH veräußert und die andere in XETRA-Gold-Inhaberschuldverschreibungen gewandelt hat, die er erst nach Ablauf eines Jahres veräußerte.

Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob bei dieser Konstellation der Veräußerungsverlust der Abgeltungsteuer unterliegt und ob die XETRA-Gold-Inhaberschuldverschreibung ein Wertpapier im Sinne von § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG und die Wandlung daher ein steuerneutraler Vorgang ist (Az. VIII R 28/20).

Die Einlösung einer unechten (umgekehrten) Umtauschanleihe mit der Andienung eines Wertpapiers durch den Emittenten erfülle den Tatbestand der Einlösung in § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG in der nach dem 31.12.2008 geltenden Fassung. § 20 Abs. 4a Satz 3 Halbsatz 1 EStG finde auch auf im Einlösungszeitpunkt eingetauschte oder angediente Xetra-Gold-Schuldverschreibungen Anwendung, wenn diese die Voraussetzungen des Wertpapierbegriffs gemäß § 2 Abs. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes erfüllen. Das Finanzgericht habe hier den Veräußerungsverlust des Klägers aus der Anleihe zu Recht als gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 1 Satz 1b EStG tariflich zu besteuernde negative Kapitaleinkünfte des Klägers eingeordnet.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.