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Stellenausschreibung: Steuerfachangestellte m/w/d, Bilanzbuchhalter m/w/d, Steuerfachwirt m/w/d in Vollzeit /o. Teilzeit ab sofort in Schifferstadt gesucht


Tätigkeitsbeschreibung:

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Voraussetzungen:

Ausbildung als Steuerfachangestellte(r) sowie Kenntnisse mit DATEV

Das erwartet Dich:

Ein attraktives Gehalt, 30 Tage Urlaub, bezahlte Fortbildungen, flexible Arbeitszeiten, ein moderner Arbeitsplatz und eine super Arbeitsatmosphäre, sportliche Aktivitäten am Arbeitsplatz sowie 2 tolle Betriebsausflüge pro Jahr und Vieles mehr.

 

Wenn Du Interesse hast, bewirb dich gerne per Email oder Post.

Werde auch Du Teil unseres Teams 😊 Ich freue mich von dir zu hören.


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Recht / Zivilrecht 
Dienstag, 16.12.2025

Zahlungsverzugskündigung wegen Mietzahlung aufs falsche Konto kann treuwidrig sein

Das Landgericht München I entschied, dass eine Zahlungsverzugskündigung rechtsmissbräuchlich gemäß § 242 BGB ist, wenn die Mietzahlungen pünktlich und vollständig auf dem Konto des bisherigen alleinigen Vermieters eingehen anstelle des Kontos der nachträglich entstandenen Vermietergemeinschaft (Az. 14 S 13520/24).

Im konkreten Fall zahlte der beklagte Mieter einer 3-Zimmer-Wohnung die Miete nach einem Vermieterwechsel vorübergehend an den alten Vermieter weiter und wurde daraufhin fristlos gekündigt. Der Beklagte machte geltend, dass die Kündigung treuwidrig sei und eine Abmahnung erforderlich gewesen wäre. Das Landgericht München I hat die Kündigung als treuwidrig gemäß § 242 BGB abgelehnt, da der alte Vermieter nach wie vor Teil der neuen Vermietergemeinschaft war. Zudem berücksichtigte das Landgericht München I, dass das fehlerhafte Zahlungsverhalten des Beklagten lediglich vorübergehender Natur war. Die neue Vermietergemeinschaft hätte erkennen müssen, dass keine nachhaltige Pflichtverletzung vorlag.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.