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Stellenausschreibung: Steuerfachangestellte m/w/d, Bilanzbuchhalter m/w/d, Steuerfachwirt m/w/d in Vollzeit /o. Teilzeit ab sofort in Schifferstadt gesucht


Tätigkeitsbeschreibung:

Wir suchen DICH….wenn du Spaß am Umgang mit Menschen hast, dich stets weiterbilden und in einer aufstrebenden Steuerkanzlei etwas bewegen möchtest, bist DU bei uns genau richtig. Wir bieten dir einen modernen und sicheren Arbeitsplatz, die Möglichkeit sich frei zu entfalten und Verantwortung zu übernehmen. Wir arbeiten mit modernster EDV, sind digital aufgestellt und beraten unsere Mandanten mit Herz und Verstand.

Voraussetzungen:

Ausbildung als Steuerfachangestellte(r) sowie Kenntnisse mit DATEV

Das erwartet Dich:

Ein attraktives Gehalt, 30 Tage Urlaub, bezahlte Fortbildungen, flexible Arbeitszeiten, ein moderner Arbeitsplatz und eine super Arbeitsatmosphäre, sportliche Aktivitäten am Arbeitsplatz sowie 2 tolle Betriebsausflüge pro Jahr und Vieles mehr.

 

Wenn Du Interesse hast, bewirb dich gerne per Email oder Post.

Werde auch Du Teil unseres Teams 😊 Ich freue mich von dir zu hören.


WIR SUCHEN AUSZUBILDENDE FÜR DAS JAHR 2025 / 2026




















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Recht / Zivilrecht 
Donnerstag, 15.01.2026

Neue Entscheidung zur Widerrufsbelehrung in Neuwagenkaufverträgen mit Verbrauchern im Fernabsatz

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei Neuwagenkäufen im Fernabsatz die Widerrufsbelehrung nicht alle Details zu den Voraussetzungen des Widerrufsrechts individuell erklären muss (Az. VIII ZR 62/25).

Es reiche, wenn allgemein darauf hingewiesen werde, dass das Widerrufsrecht für Verbraucher gelte und der Kauf über Fernkommunikationsmittel abgeschlossen wurde. Außerdem müsse der Händler zwar angeben, dass der Käufer die Rücksendekosten trage, aber er müsse diese Kosten nicht genau beziffern. Eine Schätzung der Rücksendekosten sei nicht zwingend erforderlich.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte in einem Fall anders entschieden. Der Bundesgerichtshof hatte nunmehr Gelegenheit, sich mit diesem Urteil zu befassen, welches von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Rechtsprechung aller anderen Oberlandesgerichte abweicht. Auf die Revision der Verkäuferin des Fahrzeugs hat der Bundesgerichtshof dieses Urteil aufgehoben und die Berufung des Käufers zurückgewiesen.

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