Wir erstellen Ihren Jahresabschluss nach handels- und steuerrechtlichen Grundsätzen. Dies gilt sowohl für Bilanzierende wie auch für die Einnahmen-Überschussrechnung.
Sie erhalten einen Bilanzbericht, der Ihre Ertrags- und Vermögenslage korrekt widerspiegelt. Die Hinterlegung / Offenlegung im Bundesanzeiger sowie die Übermittlung der E-Bilanz werden im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten durchgeführt.
Für landwirtschaftliche Betriebe werden Jahresabschlüsse nach BMEL Standards aufgestellt.